Wann darf ich meinen Rasen mähen?

Wieder und wieder beschwert der nervige Nachbar sich ob des Lärms, den Sie beim Mähen Ihres Rasens produzieren. Sollen Sie ihn weiterhin ignorieren? Oder hat er mit seiner Beschwerde gar recht?

Viele Gartenfreunde sind sich nicht sicher, wann sie ihren Rasen mähen dürfen. Aufgrund des stressigen Jobs und der familiären Verpflichtungen findet sich nur selten Zeit für die Gartenarbeit – wie sollte man da noch Rücksicht auf die Nachbarn nehmen?

Tatsächlich regelt der Gesetzgeber die Zeiten, die Sie zum Mähen Ihres Rasens vorsehen dürfen. Letztendlich handelt es sich bei der betreffenden Verordnung um eine Regelung, die die Nachbarschaft vor Lärmbelästigung schützen soll. Schließlich wären auch Sie nicht erfreut, wenn ein Schichtarbeiter nachts seinen Rasen mähen und Sie damit um Ihren Schlaf bringen würde.

Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung basiert auf einer EU-Richtlinie, die vom deutschen Gesetzgeber in geltendes Recht umgesetzt wurde. Sie regelt nicht nur den Einsatz des Rasenmähers, sondern auch den 56 weiterer Geräte, die explizit aufgeführt werden. Betreiben Sie Ihren Garten – unwahrscheinlicherweise – auf dem freien Feld, gilt die genannte Verordnung für Sie nicht. Handelt es sich jedoch um einen herkömmlichen Garten, der sich in einem Wohngebiet, einer Kleinsiedlungs- oder Erholungsanlage oder auf einem Kur-, Pflege- bzw. Klinikgelände befindet, müssen Sie sich nach den Vorschriften der Verordnung richten.

Diese besagt, dass die meisten der 57 aufgeführten Geräte an Sonn- und Feiertagen nicht in Betrieb genommen werden dürfen. Diese Tage werden durch den Gesetzgeber also besonders stark geschützt, da das Gros der Bevölkerung nicht arbeitet und somit zuhause weilt. Da Sonn- und Feiertage der Entspannung dienen sollen, wird der nervende Lärm somit gänzlich unterbunden.

Auch an Werktagen, zu denen im Übrigen auch der Samstag zählt, sind Sie in Ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt. Zwischen 20 und 7 Uhr dürfen die genannten Geräte ebenfalls nicht in Betrieb genommen werden. Das Rasenmähen ist Ihnen also nur an Werktagen im Zeitraum zwischen 7 Uhr am Morgen und 20 Uhr am Abend gestattet.

Landes- und Kommunalrecht

Die einzelnen Bundesländer und Kommunen sind jedoch befugt, die genannten Schutzzeiten eigenmächtig zu verändern. Dies stellt für Sie als rasenmähenden Gartenfreund in der Regel jedoch keinen Grund zum Aufatmen dar, da die Schutzzeiten durch Landes- und Kommunalrecht zumeist nur weiter eingeschränkt werden. Beschließt Ihre Kommune also, Ihre Bürger erst ab 10 Uhr morgens der Lärmbelästigung aussetzen zu wollen, müssen Sie sich an diese Vorgabe halten, auch wenn die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung großzügigere Zeiten aufführt.

Zuwiderhandlungen

Beschließen Sie, sich eigenmächtig über die Vorgaben hinwegzusetzen und sonntags den Rasen zu mähen, kann dies unter Umständen teuer werden. Prinzipiell gilt zwar die altbekannte Volksweisheit „Wo kein Kläger, da kein Richter“ – fühlt ein Nachbar sich jedoch derart gestört, dass er das Ordnungsamt oder die Polizei einschaltet, sind Sie einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt. Diese wird verfolgt und geahndet.

Eine solche Ordnungswidrigkeit wird mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro bestraft. Beim ersten Verstoß hält die zu erwartende Geldbuße sich jedoch in meist in Grenzen. Fallen Sie jedoch häufiger als Larmbelästiger auf, werden die verhängten Strafen immer drastischer. 

Konsequenzen für die Rasenpflege

Sie sollten sich zukünftig also ausschließlich werktags der Rasenpflege widmen. Rasenmähen mag zwar eine geliebte Freizeitbeschäftigung sein – dennoch gelten recht strenge Vorschriften, die umgesetzt werden sollten.

In einer guten Nachbarschaft lassen sich zumeist jedoch Wege finden, die genannten Ruhezeiten zu umgehen. Hierzu sollten Sie Ihre Nachbarn, die idealerweise ebenfalls Gartenbesitzer und -freunde sind, kontaktieren. Sind diese damit einverstanden, dass Sie innerhalb der Ruhezeiten Ihren Rasen mähen, dürften Sie ungeschoren davonkommen.

Letztendlich profitieren jedoch auch Sie von der Lärmschutzverordnung. Das Einhalten der Ruhezeiten garantiert Ihnen einen erholsamen Schlaf sowie eine entspannte Atmosphäre an Sonn- und Feiertagen.