Das Wochenende rückt näher, Sie wollen sich der Rasenpflege widmen und fragen sich, ob Sie dies aufgrund des Lärms überhaupt dürfen? Tatsächlich sind in Deutschland für das Rasenmähen Zeiten gesetzlich vorgegeben, die erlaubt sind. Hierzu setzte der Gesetzgeber im Jahr 2002 eine EU-Richtlinie um und erließ die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Diese regelt den erlaubten zeitlichen Einsatz von insgesamt 57 Geräten, zu denen auch einige Gartengeräte, z.B. der Rasenmäher, zählen. Seit Umsetzung dieser Regelung obliegt also der Zeitpunkt zum Rasenmähen, aber auch anderer lärmintensiver Arbeiten, wie dem Vertikutieren oder Fräsen, nicht mehr alleine dem Gartenbesitzer.
Die Verordnung regelt unter anderem, dass der Rasenmäher an Sonntagen nicht betrieben werden darf. Der gesamte Sonntag gilt somit als „Ruhezeit“, innerhalb derer die Arbeit im Garten ausschließlich nur ohne Lärm erfolgen darf. Auch einige andere Tätigkeiten sind an Sonntagen grundsätzlich verboten. Dazu zählen auch das Laubblasen, das Schneiden von Hecken mittels elektrischer Heckenscheren und weitere gängige Gartenarbeiten, die Lärm verursachen.
Schon- und Ruhezeiten an anderen Tagen
Auch an anderen Wochentag gelten Regeln, die eingehalten werden sollten. So darf werktags der Rasenmäher nur zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends in Betrieb genommen werden. In der Nacht muss das Gerät stillstehen, um den Nachbarn einen erholsamen Schlaf zu ermöglichen. Der Samstag gilt im Sinne der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung als normaler Werktag. An diesem dürfen Sie tagsüber Gartenarbeit verrichten, auch wenn diese unter Umständen etwas lauter ausfällt.
Rasenmähen an Feiertagen
Feiertage dürfen, ebenso wie Sonntage, nicht zum Mähen genutzt werden. Wer dagegen verstößt, riskiert eine Strafe in Form von einem Bußgeld.
Bis zu 50.000 Euro Geldbuße bei Verstoß
Wer gegen die Lärmschutzverordnung verstößt, wird indes mit einer Geldbuße belegt, sofern die zuständige Behörde vom Verstoß in Kenntnis gesetzt wird und diesen beweisen kann. Bei „unangenehmen“ Nachbarn, die auf Ihrer gesetzlich zugesicherten Ruhe bestehen, sollten Sie den Rasenmäher also nicht aufheulen lassen. Es ist durchaus möglich, dass der verärgerte Nachbar Ordnungsamt oder Polizei hinzuruft und die Situation offiziell klären lässt. In diesem Fall winkt eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.
Ersttäter haben jedoch eine weitaus geringe Geldbuße zu befürchten. Fallen Sie jedoch mehrfach wegen eines Verstoßes gegen die Verordnung auf, erhöhen die Geldbußen sich teilweise erheblich.
Andere Ruhezeiten
Weiterhin ist zu beachten, dass Länder und Kommunen Rasenmähen Zeiten selbstständig ändern können. Es ist also durchaus möglich, dass in Ihrer Gemeinde Angaben, die 2017 noch gültig sind, bereits im nächsten Jahr abgeändert werden. Über derartige Änderungen informiert in der Regel das Ordnungsamt der jeweils zuständigen Kommune.
Im Falle der Festlegung anderer Ruhezeiten, gelten die vom Land oder der Kommune festgelegten Regelungen. Sie können sich in diesem Fall also nicht auf die von der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung gemachten Angaben berufen.
Bevor Sie also am Morgen des Samstags zur Tat schreiten und gewissenhaft mit der Rasenpflege rund um Ihr Haus beginnen, sollten Sie sich gründlich über die in Ihrer Gemeinde geltenden Zeiten informieren. Sollten keine anderen Regelungen getroffen worden sein, gilt die Lärmschutzverordnung.
Rasenmähen Zeiten mit dem Nachbarn absprechen
Generell gelten die Ruhezeiten als bindend. Rasen mähen ist ausschließlich außerhalb dieser Zeitspannen gestattet. Sind Sie jedoch mit Ihren Nachbarn befreundet, können Sie durchaus vereinbaren, auch innerhalb der Ruhezeiten mähen zu dürfen. Eine derartige Absprache ist rechtlich jedoch nicht gültig – beschwert ein Nachbar sich bei der zuständigen Ordnungsbehörde, muss trotz Absprache eine Strafe befürchtet werden. Auf der sicheren Seite sind Sie also, wenn Sie die festgeschriebenen Vorgaben konsequent einhalten.